AGBs
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen Klarheit und Transparenz für unsere Kund:innen. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Generell gilt:
Der, die Kund:in hat das Fahrzeug vor der Übernahme eingehend zu besichtigen und sich davon zu überzeugen, dass die Vollständigkeit der erforderlichen, gesetzlichen Ausrüstung, sowie der KFZ-Papiere gegeben ist. Ebenso hat er oder sie während der Benutzung des Mietfahrzeuges eine gültige Lenkerberechtigung zu garantieren.
Benützung des Fahrzeuges:
Die Weitergabe, sowie die Überlassung des Fahrzeuges (oder dessen Schlüssel) an Dritte, in welcher Form auch immer, an die nicht in dieser Vereinbarung genannten Personen ist strengstens untersagt.
Ebenso die gewerbliche Personenbeförderung, sowie die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und die Ausbildung von Fahrschüler:Innen ist verboten.
Des Weiteren ist ein Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge untersagt.
Das Fahrzeug hat ordnungsgemäß behandelt und durch verschlossene Türen und Fenster sicher versperrt zu werden. (Lenkradsperre muss einrasten, wo möglich) Bei Nicht-Beachtung der Versperrung, kann einen Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge haben.
Allfällige Reparaturen durch den/die Kund:in sind verboten.
Entgelt, anfallende Spesen für Betriebsmittel und Zahlungsverzug:
Die Preise in unseren Preislisten verstehen sich Netto, also exklusive MwSt. angegeben zu sein und sind im Voraus vor dem Mietbeginn und Übergabe der KFZ-Schlüssel zu bezahlen. Sollten doch irgendwie Zahlungen im Verzug entstehen, ist der/die Kund:in verpflichtet Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zuzüglich einmalig € 100,- Manipulationskosten zu entrichten.
Während der Fahrt können Kosten für Treibstoff, Scheibenwisch- oder Frostschutz, Öl oder sonstige Betriebsmittel entstehen, die jedenfalls vom Kunden oder der Kundin getragen werden.
Das Fahrzeug ist mit demselben Tankfüllstand der Überlassung wieder zu retournieren, ansonsten werden die entstanden Kosten mit samt Aufwand dem Kunden/der Kundin nachverrechnet.
Mietdauer - Rückgabe
Grundsätzlich ergibt sich die Mietdauer aus der Vorauszahlung für den vereinbarten Zeitraum. Sollte sich die Rückgabe des Fahrzeuges verzögern, bleiben die hier angegebenen Bestimmungen aufrecht.
Sollte durch die Verzögerung Kosten beim Überlasser/Vermieter entstehen, sind diese selbstverständlich vom Kunden/der Kundin zu übernehmen. Der Überlasser/Vermieter ist ebenso berechtigt, das Vereinbarungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu verlangen, wenn Gefahr in Verzug besteht oder er sein Eigentum in Gefahr sieht.
Das KFZ hat in ordnungsgemäßem Zustand zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort retourniert zu werden. KFZ-Papiere und etwaige Bestandteile des KFZs, sowie KFZ Ausstattung müssen ebenso retourniert werden, da ansonsten eine Verpflichtung zur Kosten-Rückerstattung seitens des Kunden/der Kundin entstehen.
Für Gegenstände die Kunden im KFZ zurücklassen, wird keine Haftung übernommen!
Haftung und Versicherung
Der/die Kund:in haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Überlassung durch den Vermieter, am Fahrzeug oder durch den/die Lenkerin bei Verwendung des KFZs bei Dritten und/oder deren Besitz verursacht wird. Der/die Kund:in verpflichtet sich, den Überlasser schad-und klaglos, für alle daraus enstehenden Nachteile, zu halten.
Der/die Kund:in haftet ebenso für Schäden, durch unsachgemäße Handhabung des KFzs, sowie auch für alle Folgen von Verstößen gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot oder sonstige ungesetzliche Handlungen im In-und Ausland wie z.B. die StVO, Zoll-, Grenzvorschriften, oder Autobahnvergebührung im Ausland.
Für den Ausfall der Haftpflichversicherung gem. KHVG, aus welchen Gründen auch immer, haftet der/die Kund:in für die Auswirkungen, sowie die Kosten, die durch den Ausfall entstehen. Ebenso für Schäden, für die die Kaskoversicherung keine Deckung gewährt, sowie entstehende Schäden, an deren Zustandekommen ihn kein Verschulden trifft, sowie alle Schäden, die ein Dritter, durch Überlassung des KFZs durch den/der Kund:In verursacht hat, hat der/die Kundin verpflichtend zu tragen.
Verhalten bei Verkehrsunfall
Bei Auftreten eines Unfalls, von Schäden oder bei einer Verwicklung des Fahrzeuges in einem Verkehrsunfall ist der Überlasser und die zuständige Polizei umgehend telefonisch zu verständigen. Der/die Kund:in ist jedenfalls verpflichtet, alles Notwendige zur Aufklärung von Sachverhalt und Hergang eines Unfalles, oder Schadens in einem Unfallbericht durch Eintragung aller wesentlichen Details und Angaben, wie Namen, Adressen, Führerscheinnummer, Versicherungsunternehmen, KFZ-Kennzeichen, Fotos der Fahrzeuge, oder Schäden, der Unfallsskizze laut Bericht, sowie Zeugen, die aussagen möchten und die Polizeimeldung vorzulegen. Diese Informationen sind unverzüglich dem Überlasser und auf Anfrage der Versicherung des Überlassers jegliche Detailinformationen zukommen zu lassen. Der/die Kund:in ist nicht berechtigt etwaige Ansprüche durch Dritte anzuerkennen oder zu befriedigen!